Auch eine Baskenmütze ist ein Kopftuch
Die Baskenmütze war bisher nicht eben als Ausdruck des Islam bekannt. Nach dem Urteil eines deutschen Gerichts, das über den Fall einer muslimischen Lehrerin zu entscheiden hatte, die statt des Kopftuchs eine rosa Mütze trug, kann diese jedoch auch als religiöses Symbol gelten – und damit verboten werden.
Spätestens seitdem Mustafa Kemal 1925 in der Türkei das Kopftuch in öffentlichen Einrichtungen verbot, ist ein heftiger Streit um dieses Stück Stoff entbrannt. Als 1978 Ayatollah Khomeini es im Iran zur Pflicht erklärte, wurde das Tragen des Tuchs endgültig zum Symbol im Konflikt zwischen dem Islam und dem Westen. Seit einigen Jahren entzweit der Textilfetzen nun auch Europa. Mehrere Staaten haben Lehrerinnen das Kopftuch verboten, mit der Begründung es widerspreche der weltanschaulichen Neutralität der Schule.
Galt das Verbot in Deutschland bisher allein für Tücher, hat ein Düsseldorfer Arbeitsgericht in einem beispiellosen Urteil nun bestimmt: Auch die Baskenmütze ist ein Kopftuch. Daher muss eine Düsseldorfer Lehrerin, die nach einer Abmahnung der Schulverwaltung im Herbst 2006 ihr Kopftuch gegen eine Baskenmütze getauscht hatte, diese nun ebenfalls ablegen. Die Begründung: Auch die rosafarbene Kopfbedeckung der Lehrerin müsse „wie ein religiöses Symbol wirken“.
Einerseits erscheint das Urteil des Gerichts nur folgerichtig. Schließlich hatte die Sozialpädagogin selbst bekannt, die Mütze aus religiösen Gründen zu tragen. Andererseits muss man sich aber fragen, wohin dies noch führen soll. Wenn schließlich allein die persönliche Motivation über den Symbolwert eines Kleidungsstücks entscheidet, müsste man Lehrerinnen dann nicht auch das Tragen langer Mäntel und weiter Hosen verbieten? Immerhin gehören diese ähnlich wie das Kopftuch zur Kleidung vieler Musliminnen.
Das Urteil schafft nur weitere Unklarheit
Ob man in dem Gerichtsurteil nun einen Eingriff in die persönliche Freiheit sieht oder nicht, klar ist auf jeden Fall, dass das Urteil weitere Unklarheit schafft. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2003, Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs verboten hatte, haben viele Länder eigene Gesetze dazu erlassen. Mehrere muslimische Lehrerinnen und Verbände haben dagegen geklagt, da sie darin eine Ungleichbehandlung der Muslime sahen – und mal Recht bekommen mal nicht.
So hat eine Lehrerin aus Bad Cannstatt, die seit ihrem Übertritt zum Islam 1985 ein eng geschlungenes Tuch um die Haare trägt und gegen das Verbot in Baden-Württemberg geklagt hat, Recht erhalten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte in seinem Urteil vom Juli 2006, dass es dem Gleichheitsgebot widerspreche, Musliminnen das Kopftuch zu verbieten, solange Nonnen an staatlichen Schulen ihren Ordenshabit tragen dürfen, wie dies an einer Schule im Schwarzwald der Fall ist.
Als ein islamischer Verband daraufhin gegen das Kopftuchverbot in Bayern klagte, wies das Bayerische Verfassungsgericht die Klage zurück. In der bemerkenswerten Begründung vom Januar 2007 hieß es, die Nonnentracht stehe in der „christlich-abendländischen Tradition des Landes“. Das Kopftuch hingegen könne als Ausdruck einer Haltung verstanden werden, die „mit den Grundwerten und Bildungszielen der bayerischen Verfassung nicht vereinbar sei“. Das Gericht empfahl Musliminnen jedoch, einfach einen Hut zu tragen.
Lehrerinnen im Kopftuch sind keine Gefahr
Dies ist nun, zumindest in Nordrhein-Westfalen, auch verboten. Bevor nun Gerichte demnächst anfangen, auch besonders breite Haarreifen als Ausdruck einer verfassungsfeindlichen Gesinnung zu verbieten, sollte man überlegen, warum es hier eigentlich geht. Letztlich wurde das Kopftuch verboten, weil es als Symbol der Unterdrückung der Frau und als Ausdruck einer konservativen Auslegung des Islam galt. Es ging die Befürchtung, Kopftuchträgerinnen könnten diese Auslegung in die Schule tragen.
Nun ist allerdings unwahrscheinlich, dass muslimische Lehrerinnen glühende Anhängerinnen des Islamismus sind. Die Arbeit als Lehrerin entspricht keineswegs dem traditionell-islamischen Frauenbild, sondern setzt vielmehr den Willen zur Integration voraus. Wie die Pädagogin aus Düsseldorf, die mit der Baskenmütze versuchte, ihren islamischen Glauben und ihre westliche Umwelt unter einen Hut zu bringen, sind muslimische Lehrerinnen meist weniger die Speerspitze des Islamismus als ein Beispiel für gelungene Integration. Ein gewisses Entgegenkommen seitens der Gerichte wäre daher sinnvoll.
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Comments
Nur eine kleine Korrektur. Das Bundesverfassungsgericht hat das Kopftuch nicht verboten! Es hat lediglich festgestellt. dass die Landesgesetzgeber ein solches Verbot gesetzlich festschreiben können. Das BVerfG hat sich dabei nicht auf ein Neutralitätsverständnis festgelegt, dass ein Kopftuchverbot erfordert, sondern es vielmehr dem Gesetzgeber überlassen, die Entscheidung zu treffen, wie Neutralität in der Schule zu verstehen ist. Als offene, tolerante Neutralität, die auch Äußerungen von Religion erträgt oder als strenge Neutralität, die Glaubensäußerungen von Seiten der Lehrern unterbindet.
Das Kopftuch wurde ja bekanntlich in Frankreich sogar für Schülerinnen verboten. Das Ziel solcher Maßnahmen ist, eine erfolgreiche Integration nur für diejenigen möglich zu machen, die ihre Religion aufgeben. Das kann es ja wohl nicht sein, besonders in einem Staat, der sich auf die Fahne schreibt, neutral gegenüber allen Religionen zu sein. Die verwendeten Argumente zeugen von völliger Unkenntnis der Realität, oder deren absichtlicher Verzerrung...:
1. das Kopftuch sei Symbol für die Unterdrückung und Minderwertigkeit der Frau.
Wenn wir Europäer dem Kopftuch eine solche Bedeutung zuschreiben (nach Paulus, wenn ich mich recht erinnere), gilt dies noch lange nicht für die betreffenden Musliminnen: für die ist es nämlich eine religiöse Pflicht und eine Art der Gottesanbetung, also eine Unterwerfung nicht unter den Mann, sondern unter Gott. Es ist nicht Aufgabe des Bundes oder der Länder, über religiöse Pflichten und Werte der anderen zu urteilen. Eine wirklich unterdrückte Frau wird wohl kaum arbeiten, und schon gar nicht in einem Umfeld, in dem sie in Kontakt mit Männern ist.
2. Kolleginnen oder Mitschülerinnen könnten sich so unter Druck gesetzt fühlen, auch Muslime zu werden oder, falls sie es schon sind, sich dazu gezwungen fühlen, ebenfalls ein Kopftuch zu tragen.
Ja und was ist mit Markenkleidung ? Zudem sind die Muslime in Europa ja wohl eindeutig in der Minderheit. Wie soll eine Minderheit eine Mehrheit zu irgendetwas zwingen?
3. Die Neutralität einer Kopftuch tragenden Lehrerin könne nicht gewährleistet sein.
Eine muslimische Lehrerin ohne Kopftuch könnte unter Umständen dazu geneigt sein, eine Fatima besser zu behandeln und zu benoten als eine Marie. Eine Kopftuch tragende Lehrerin wird ganz besonders aufpassen, Gerechtigkeit walten zu lassen, da man ihr bei der kleinsten Ungenauigkeit Ungleichbehandlung vorwerfen könnte.
Was die Neutralität gegenüber dem unterrichteten Fach betrifft, muss man vielleicht ausdifferenzieren zwischen Mathe- und Biologieunterricht (wo heutzutage einzig die Evolutionstheorie unterrichtet wird). Aber dann dürfte man nur noch Atheisten Biologie unterrichten lassen, da ja auch Christen und Juden an die Schöpfungsgeschichte glauben. Und das Abnehmen des Kopftuches macht aus einer Muslima nicht eine Anhängerin der Evolutionstheorie...
4. Wenn man weiß, wer gläubiger Muslim ist, könnte man ihn diskriminieren.
Ein generelles Schul- oder Unterrichtungsverbot entsprechen einer ungleich größeren Diskriminierung als hier und da eine schlechte Note oder geringere Aufstiegschancen.
All diese Argumente sind also unbegründet und werden nur vorgeschoben, um den wahren Grund - der gegen das Grundgesetz verstößt - nicht zu nennen, der da ist:
"Muslime sind unerwünscht, wer sich integrieren will, muss diese 'fremde' Religion aufgeben."
Besten Dank an "easternsunset" für die Korrektur!
Zu "ichbins" nur ein paar Anmerkungen, da ich grundsätzlich mit dem überein stimme, was du geschrieben hast. Doch in einigen Punkten, denke ich, sind die Argumente gegen das Kopftuch nicht so einfach von der Hand zu weisen.
Zu Erstens: Das Kopftuch ist zwar als Symbol der Unterwerfung unter Gott gedacht, doch wurde es in den patrichalisch organisierten Gesellschaften entwickelt, um Frauen vor dem Kontakt mit Männern zu bewahren. Dies wird besonders deutlich beim tchador oder der burqa. Einerseits kann der Schleier als Schutz vor fremden Männer gesehen werden, andererseits aber auch als Unterwerfung unter den eigenen Ehegatten.
Zu Zweitens: Natürlich sind Muslime weiterhin in der Minderheit in Europa, weshalb die Angst vor der Islamisierung der Gesellschaft sicherlich abwegig ist. Doch durch die Konzentration in bestimmten Wohnvierteln gibt es heute schon einige Schule, in denen Muslime in der Mehrheit sind. Das Tragen des Kopftuchs kann dort - ähnlich wie das Tragen von Markenkleidung allgemein - durchaus Druck zur Anpassung erzeugen.